ECA-Monat

Weitere Änderungen in der Umsatzsteuer

Das Abgabenänderungsgesetz 2024 führt eine Umsatzsteuerbefreiung für Lebensmittelspenden an mildtätige Einrichtungen ein.

Das Abgabenänderungsgesetz 2024 bringt eine Umsatzsteuerbefreiung für Spenden von Lebensmitteln und nichtalkoholischen Getränken an mildtätige Einrichtungen, ohne den Vorsteuerabzug auszuschließen. Online-Leistungen wie Streaming oder Sprachkurse, die an Privatpersonen erbracht werden, gelten am Wohnort des Empfängers als erbracht. Die Änderungen treten am 1.1.2025 in Kraft.

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