Weitere Änderungen in der Umsatzsteuer
Das Abgabenänderungsgesetz 2024 bringt eine Umsatzsteuerbefreiung für Spenden von Lebensmitteln und nichtalkoholischen Getränken an mildtätige Einrichtungen, ohne den Vorsteuerabzug auszuschließen. Online-Leistungen wie Streaming oder Sprachkurse, die an Privatpersonen erbracht werden, gelten am Wohnort des Empfängers als erbracht. Die Änderungen treten am 1.1.2025 in Kraft.
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