Sozialversicherungsberatung
Ihre optimale Lösung
Gewerbetreibende sind als Mitglieder der Wirtschaftskammer in der Pensions- und Krankenversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) pflichtversichert. Sie zahlen ihre Beiträge in die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) ein.
Alle anderen Personen, die andere Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit beziehen, unterliegen als sogenannte „neue Selbstständige“ der Kranken- und Pensionsversicherungspflicht, wenn sie nicht ohnedies bereits nach dem GSVG pflichtversichert sind. Personen, welche die Versicherungsgrenzen nicht erreichen, können freiwillig der gewerblichen Kranken- und Unfallversicherung beitreten.
Bei Freiberuflern gibt es weitere Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der Krankenversicherung.
Es ist unsere Aufgabe als Unternehmensberater, Ihnen zu zeigen, welche Einstufung auf Sie zutrifft bzw. bei verschiedenen Möglichkeiten mit Ihnen die für Sie optimale Variante auszusuchen.