Sozialversicherungs­beratung
Ihre optimale Lösung

Gewerbetreibende sind als Mitglieder der Wirtschaftskammer in der Pensions- und Krankenversicherung nach dem Gew­erb­lichen Sozial­versicherungs­gesetz (GSVG) pflichtversichert. Sie zahlen ihre Beiträge in die Sozialversicherung der Selbständigen (SVS) ein.
Alle anderen Personen, die andere Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit beziehen, unter­liegen als sogenannte „neue Selbst­ständige“ der Kranken- und Pensions­ver­sicherungspflicht, wenn sie nicht ohne­dies bereits nach dem GSVG pflicht­versichert sind. Personen, welche die Versicherungsgrenzen nicht erreichen, können freiwillig der gewerblichen Kranken- und Unfallversicherung beitreten.

Bei Freiberuflern gibt es weitere Ge­staltungs­möglichkeiten im Rahmen der Kranken­versicherung.

Es ist unsere Aufgabe als Unter­nehmens­berater, Ihnen zu zeigen, welche Ein­stufung auf Sie zutrifft bzw. bei ver­schied­enen Möglichkeiten mit Ihnen die für Sie optimale Variante auszusuchen.