ECA-Monat

Unentgeltliche Arbeitskleidung als ein geldwerter Vorteil?

Strenge Kriterien für die Klassifizierung!

Das Bundesfinanzgericht (BFG) legte strenge Kriterien für die Klassifizierung von unentgeltlicher Arbeitskleidung als Vorteil aus einem Dienstverhältnis fest. Arbeitskleidung, die einen Wiedererkennungswert hat und für den privaten Gebrauch geeignet ist, unterliegt der Lohnsteuer und Sozialabgaben. Typische Berufskleidung, wie Schutzkleidung oder Uniformen, ist davon ausgenommen.

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