Steuerliche Unterstützungsmaßnahmen bei Hochwasser
Verlängerung von Fristen
Abgabepflichtige, die von einer Naturkatastrophe betroffen sind, können die Verlängerung der Einreich- oder Beschwerdefrist beantragen. Falls eine Frist oder mündliche Verhandlung bereits versäumt wurde, kann eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt werden, sofern die Katastrophe ursächlich war.
Zahlungserleichterungen
Bei Liquiditätsengpässen oder Schwierigkeiten mit Zahlungszielen können unmittelbar Betroffene Anträge auf Stundung oder Ratenzahlung, Herabsetzung oder Nicht-Festsetzung von Säumniszuschlägen sowie auf Nicht-Festsetzung von Verspätungszuschlägen stellen.
Zahlungen aus dem Katastrophenfonds
Opfern von Naturkatastrophen wird Hilfsbedürftigkeit unabhängig von Einkommens- und Vermögensverhältnissen zugesprochen. Leistungen aus dem Katastrophenfonds sowie von gemeinnützigen oder mildtätigen Privatstiftungen sind daher grundsätzlich steuerfrei.
Freiwillige Zuwendungen Dritter
Freiwillige Zuwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden sind bei Empfängern (Privatperson oder Unternehmer) von der Einkommen- und Lohnsteuer befreit. Beispiele sind Geldzuwendungen, zinsenlose Arbeitgeberdarlehen an Arbeitnehmer oder Spenden an betroffene Haushalte.
Subventionen
Steuerfreie Subventionen der öffentlichen Hand (z. B. aus dem Katastrophenfonds) sind von den steuerlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzuziehen. Die Absetzung für Abnutzung kann somit nur von den reduzierten Anschaffungs- oder Herstellungskosten vorgenommen werden.
Keine Nachversteuerung eines Investitionsbetrages/investitionsbedingten Gewinnfreibetrags
Für ein hochwasserbedingt ausgeschiedenes Wirtschaftsgut, für das ein Investitions- oder Gewinnfreibetrag geltend gemacht wurde, entfällt eine Nachversteuerung, wenn die Mindestbehaltedauer von vier Jahren zum Ausscheidungszeitpunkt noch nicht erfüllt war.
Hinweis:
Für Fragen zu den steuerlichen Unterstützungsmaßnahmen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Für weitere Fragen zu den Änderungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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