ECA-Monat

Spendenbegünstigung für Vereine

Erweitertung der Spendenabsetzbarkeit und Vereinfachung des Verfahrens.

Das Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 (GemRefG 2023) erweitert die Spendenabsetzbarkeit auf mehr gemeinnützige Organisationen und vereinfacht das Verfahren zur Erlangung der Spendenbegünstigung. Seit dem 1.1.2024 können alle Zwecke einer Organisation, die als gemeinnützig oder mildtätig gelten, Spendenbegünstigung erhalten, um wichtige gesellschaftliche Leistungen zu unterstützen.

Erlangung der Spendenbegünstigung

Für die Spendenbegünstigung ist weiterhin ein Antrag erforderlich, es gibt keinen Automatismus. Die Organisation muss gemeinnützige oder mildtätige Zwecke gemäß BAO verfolgen und seit mindestens zwölf Monaten diesem Zweck dienen. Früher waren es drei Jahre. Verurteilungen wegen Straftaten sind innerhalb der letzten zwei Jahre ausgeschlossen.

Zuerkennung mittels elektronischem Formular

Kleinere Organisationen können die Spendenbegünstigung nun mittels eines elektronischen Formulars über FinanzOnline beantragen, ohne eine Bestätigung durch einen Wirtschaftsprüfer vorlegen zu müssen. Lediglich bei gesetzlicher oder satzungsmäßiger Prüfpflicht ist weiterhin eine jährliche Bestätigung erforderlich.

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