ECA-Monat

Sind Sponsor­zahlungen Betriebs­ausgaben?

Sponsorzahlungen haben einen Werbewert

Bei Sponsorzahlungen ist die betriebliche Veranlassung entscheidend, mit klarem Werbewert. Das Bundesfinanzgericht entschied über die Abzugsfähigkeit von Sponsorzahlungen. In einem Fall beurteilte es Sponsorzahlungen für einen Sportverein als Betriebsausgabe, nicht als verdeckte Gewinnausschüttung, da sie hauptsächlich werblichen Zwecken dienten.

Fazit:

Da die Gegenleistung für die Sponsorzahlungen einen Werbewert hatte, waren die Zahlungen durch den Betrieb veranlasst und somit als Betriebsausgaben zu qualifizieren.

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