ECA-Monat

Neues Mindest­stammkapital bei der GmbH

Das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz senkte das Mindeststammkapital für GmbHs auf EUR 10.000 ab wovon EUR 5.000 bar einzuzahlen sind.

Die Gründungsprivilegierung ist nicht mehr gültig.

Neue Rechtslage

Das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz senkte das Mindeststammkapital für GmbHs auf EUR 10.000, wodurch die Bareinlage auf EUR 5.000 reduziert wurde. Die Mindestkörperschaftsteuer sank von EUR 1.750 auf EUR 500 pro Jahr. Die Notwendigkeit einer Stammkapitalerhöhung auf EUR 35.000 nach zehn Jahren entfällt für gründungsprivilegierte GmbHs. Der Hinweis auf eine gründungsprivilegierte GmbH im Firmenbuch bleibt bestehen, kann jedoch auf Wunsch entfernt werden.

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