Nachweisführung: wenn der Grundanteil von den Pauschalen Werten abweicht
Laut BFG ist eine Abweichung von pauschalen Grundanteilen nur mit einem gültigen Nachweis möglich, z. B. durch ein Sachverständigengutachten, Bank- oder Immobilientreuhändergutachten.
Fazit:
Für eine abweichende Berechnung des Grundanteils zur Abschreibung, anders als im Einkommensteuergesetz und der Grundanteilverordnung festgelegt, ist ein gültiger Nachweis durch ein entsprechendes Gutachten erforderlich.
Für weitere Fragen zu den Änderungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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