Maßnahmen zur Entlastung für 2025
Volle Anpassung der Absetzbeträge
Die Absetzbeträge (z. B. Alleinverdiener-, Alleinerzieher-, Verkehrs- und Pensionistenabsetzbetrag) sowie die SV-Rückerstattung, der SV-Bonus und die Einkommensgrenzen werden vollständig an die Inflationsrate angepasst, um deren Wert zu erhalten.
Anhebung und Attraktivierung des Kilometergeldes
Ab 1.1.2025 wird das Kilometergeld für PKW, Motorräder und Fahrräder auf einheitliche EUR 0,50 pro Kilometer festgesetzt. Für mitbeförderte Personen beträgt es EUR 0,15. Die Kilometergrenze für Fahrräder steigt von 1.500 km auf 3.000 km pro Jahr.
Finanzielle Hilfe für einkommensschwache Haushalte mit Kindern
Ab 1.1.2025 wird für erwerbstätige Alleinverdiener und Alleinerzieher ein Kinderzuschlag von EUR 60,00 pro Kind und Monat eingeführt. Dieser Absetzbetrag gilt bis zu einem Jahreseinkommen von maximal EUR 24.500,00, wobei der Betrag und die Einkommensgrenze jährlich angepasst werden.
Anhebung der Tages- und Nächtigungsgelder
Tagesgelder für Inlandsdienstreisen sind derzeit bis zu EUR 26,40 pro Tag steuerlich anerkannt, Nächtigungsgelder bis zu EUR 15,00. Ab 1.1.2025 sollen diese Beträge auf EUR 30,00 bzw. EUR 17,00 erhöht werden, sofern keine höheren Ausgaben nachgewiesen werden.
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