ECA-Monat

Investitionsfreibetrag für Wirtschaftsgüter

Die Ökosoziale Steuerreform führte den Investitionsfreibetrag (IFB) ab 2023 ein, um ökologische Investitionen zu fördern.

Er beträgt üblicherweise 10 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten, bei ökologischen Investitionen 15 %. Der maximale IFB liegt bei EUR 150.000,00.

Anspruchsberechtigte des IFB

Der Investitionsfreibetrag kann sowohl von natürlichen (z.B. Einzelunternehmen) wie auch juristischen Personen (z.B. GmbHs) in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass betriebliche Einkünfte vorliegen.

Begünstigte Wirtschaftsgüter

Der IFB gilt für neue Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens mit mindestens vierjähriger Nutzungsdauer. Sie müssen einer inländischen Betriebsstätte zugeordnet sein, die betriebliche Einkünfte erzielt. Nicht begünstigt sind Güter für Gewinnfreibeträge, sofort absetzbare Wirtschaftsgüter, sowie Anlagen mit fossilen Energieträgern.

Investitionen im Bereich der Ökologisierung

Die Öko-Investitionsfreibetrag-Verordnung definiert ökologische Investitionen für den 15%igen IFB. Dazu gehören Umweltförderungsgesetz-geregelte Güter, emissionsfreie Fahrzeuge, Fahrräder, Schienenverkehrsunterstützung, Strom- und Wasserstoffproduktion aus erneuerbaren Quellen. Die Einzelfallprüfung ist entscheidend.

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