Freistellung für Einsätze bei Großschadensereignissen
Voraussetzung ist eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über Dauer und Zeitpunkt der Freistellung. Diese Regelung gewann nach den jüngsten Hochwasserereignissen erneut an Bedeutung.
Großschadensereignis
Ein Großschadensereignis erfordert mindestens acht Stunden Einsatz von über 100 Personen und muss auf ein Naturereignis oder ein einzelnes Schadensereignis zurückzuführen sein. Die Freistellung kann im Voraus oder nachträglich vereinbart werden. Fehlt eine Vereinbarung, ist die Teilnahme am Einsatz kein Entlassungsgrund.
Ersatz durch das Bundesland
Arbeitgeber können für Entgeltfortzahlungen bei Einsätzen einen Ersatz vom Bundesland beantragen. Der Bund unterstützt dies mit EUR 200 pro Tag und Einsatzkraft aus dem Katastrophenfonds. Voraussetzung ist eine ganztägige Freistellung. Der Antrag muss im Bundesland gestellt werden, in dem das Ereignis stattfand.
Hinweis
Ehrenamtlich tätige Arbeitnehmer sollten frühzeitig mit ihrem Arbeitgeber Freistellungen für Einsätze vereinbaren. Klare Absprachen helfen, Einsatz und berufliche Verpflichtungen im Ernstfall bestmöglich zu koordinieren.
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