Freezing von Bankkonten
Durch „Freezing“ können Behörden Ermittlungen durchführen. Ausnahmen ermöglichen Lohnzahlungen, ohne Banken zu belasten. Zudem sind bereits Vorbereitungshandlungen nach der neuen Finanzordnungswidrigkeit strafbar.
Finanzordnungswidrigkeit betreffend Vorbereitungshandlungen
Mit der neuen Finanzordnungswidrigkeit sind nun auch Vorbereitungshandlungen strafbar, z. B. das Verfälschen oder Verwenden falscher Belege zur Täuschung von Geschäftsvorgängen. Geldstrafen bis zu 100.000 Euro drohen. Zudem können durch Sicherstellungsaufträge potenzielle Geldstrafen bei eingeleiteten Finanzstrafverfahren rasch gesichert werden.
Falsche und unrichtige Belege
Betroffen sind Belege, die Geschäftsvorgänge vortäuschen oder verschleiern. Verfälscht wird ein Beleg durch unbefugte Änderungen; falsch ist er bei falschem Aussteller, unrichtig bei inhaltlicher Unwahrheit. Die Weitergabe solcher Belege gilt als „Verwendung“. Die Regelung betrifft alle Beteiligten, nicht nur die Aussteller.
Tipp:
Zum Schutz vor Scheinunternehmen sollten vor Auftragsvergabe und Zahlungen UID-Nummer, Firmenbuchstand, HFU-Liste und die Liste des Finanzministeriums geprüft sowie Angebote dokumentiert werden. Während der Auftragsabwicklung sind Grundaufzeichnungen wie Arbeitsaufzeichnungen und Lieferscheine sorgfältig zu dokumentieren.
Für weitere Fragen zu den Änderungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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