ECA-Monat

Die KFZ-Nutzung als Vorteil aus dem Dienst­ver­hältnis führt meistens zum An­satz eines Sach­bezuges

Sachbezugsfreie Nutzung von (Montage-) und Spezialfahrzeugen nur für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zulässig!

Aufgrund verschärfter Lohnsteuerrichtlinien und strengerer Prüfungen ist die sachbezugsfreie Nutzung von (Montage-) und Spezialfahrzeugen nur für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zulässig. Ein Fahrtenbuch ist erforderlich, um dies zu beweisen. Private Nutzung in der Freizeit und an Wochenenden ist nicht sachbezugsfrei.

Die KFZ-Nutzung als Vorteil aus dem Dienstverhältnis

Zum lohnsteuerpflichtigen Arbeitslohn zählen auch geldwerte Vorteile. Nutzt ein Arbeitnehmer ein Firmenfahrzeug privat oder für Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsplatz, ist ein Sachbezugswert zu ermitteln. Dieser erhöht die Bemessungsgrundlagen für Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge und Lohnnebenkosten. Für bestimmte Spezialfahrzeuge gilt dies nicht immer.

Die Höhe des monatlich anzusetzenden Sachbezuges

Der monatliche Sachbezug beträgt 2 % der Anschaffungskosten des KFZ (max. EUR 960). Für schadstoffarme KFZ reduziert sich der Wert auf 1,5 % (max. EUR 720). Elektroautos haben einen Sachbezugswert von EUR 0. Bei Privatfahrten bis 6.000 km jährlich beträgt der halbe Wert 1 % bzw. 0,75 % für schadstoffarme KFZ.

Spezialfahrzeuge

Firmenfahrzeuge, die nur für Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte genutzt werden, unterliegen keinem Sachbezugswert, wenn es sich um Spezialfahrzeuge handelt. Spezialfahrzeuge sind solche, die aufgrund ihrer Ausstattung eine private Nutzung praktisch ausschließen (z.B. ÖAMTC-, ARBÖ-Fahrzeuge, Montagefahrzeuge mit Werkbank). Berufschauffeure, die dienstlich genutzte Fahrzeuge nach Hause nehmen, setzen ebenfalls keinen Sachbezugswert an. Klein-LKW sind nur als Spezialfahrzeuge begünstigt, wenn ihre Ausstattung eine private Nutzung ausschließt. Hinweise dafür sind entsprechende Aufschriften und spezielle Innenraumausstattungen, wie bei einem Kastenwagen als Werkstätte.

Tipp:

Ein Spezialfahrzeug, das nur für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte genutzt wird, bleibt beitrags- und abgabenfrei. Wird es jedoch privat genutzt, ist ein abgabenpflichtiger Sachbezug anzusetzen. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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