Betrugsbekämpfungsgesetz 2024
Verkürzungszuschläge
Durch das Betrugsbekämpfungsgesetz 2024 kann die Abgabenbehörde bei Nachforderungen eine Abgabenerhöhung von 10% festsetzen. Die Jahresgrenze beträgt EUR 10.000,00 und die Summe EUR 33.000,00. Neu ist die Möglichkeit, Zahlungserleichterungen bis zu sechs Monaten zu beantragen.
Neue Finanzordnungswidrigkeiten
Eine neue Finanzordnungswidrigkeit ermöglicht schärferes Vorgehen gegen Scheinunternehmen. Vorsätzliche Fälschungen oder falsche Belege zur Verschleierung von Geschäftsvorgängen sind nun strafbar und können mit bis zu EUR 100.000,00 geahndet werden. Die Verjährungsfrist beträgt dabei drei Jahre.
Vereinfachte Strafverfügung bei Zollvergehen
Für geringfügige Zollvergehen kann nun eine vereinfachte Strafverfügung ohne Widerrufsmöglichkeit genutzt werden, was schnellere Verfahren ermöglicht. Bisher war ein dreitägiger Widerruf des Einspruchsverzichts möglich, was oft zu Verzögerungen führte. Die Neuregelung zielt auf eine beschleunigte Verfahrensabwicklung ab.
Fazit:
Das Betrugsbekämpfungsgesetz erhöht die Effizienz und entlastet die Behörden. Durch die Zahlung von Verkürzungszuschlägen können Betroffene finanzstrafrechtliche Verfolgungen häufiger abwenden.
Für weitere Fragen zu den Änderungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Weitere News zum Wirtschafts- und Steuerrecht finden Sie im aktuellen ECA Monat.