ECA-Monat

Betriebsaus­gaben­pauschale bei Geschäfts­führern

Das Finanzamt kürzte das 6 %ige Betriebsausgabenpauschale eines wesentlich beteiligten Geschäftsführers, da es die von der GmbH übernommenen SV-Beiträge als durchlaufende Posten wertete.

Das BFG widersprach: Da der Geschäftsführer die Beiträge als Einnahmen erfasste, erhöhen sie die Bemessungsgrundlage des Pauschales.

Erkenntnis des BFG

Das BFG bestätigte, dass von der GmbH bezahlte SV-Beiträge die Bemessungsgrundlage für das 6 %ige Pauschale erhöhen und zusätzlich als Betriebsausgabe abziehbar sind. Der VwGH stellte klar: Zahlungen im Namen und auf Rechnung des Steuerpflichtigen sind diesem steuerlich zuzurechnen, wenn Betriebsausgaben vorliegen.

Hinweis:
Laut BFG und VwGH erhöhen von der GmbH bezahlte SV-Beiträge das 6 %ige Betriebsausgabenpauschale des Geschäftsführers und sind zusätzlich als Betriebsausgaben abziehbar. Sie gelten nicht als durchlaufende Posten. Für Geschäftsführerentgelte fallen zudem DB, DZ und Kommunalsteuer an.

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