Betriebsausgabenpauschale bei Geschäftsführern
Das BFG widersprach: Da der Geschäftsführer die Beiträge als Einnahmen erfasste, erhöhen sie die Bemessungsgrundlage des Pauschales.
Erkenntnis des BFG
Das BFG bestätigte, dass von der GmbH bezahlte SV-Beiträge die Bemessungsgrundlage für das 6 %ige Pauschale erhöhen und zusätzlich als Betriebsausgabe abziehbar sind. Der VwGH stellte klar: Zahlungen im Namen und auf Rechnung des Steuerpflichtigen sind diesem steuerlich zuzurechnen, wenn Betriebsausgaben vorliegen.
Hinweis:
Laut BFG und VwGH erhöhen von der GmbH bezahlte SV-Beiträge das 6 %ige Betriebsausgabenpauschale des Geschäftsführers und sind zusätzlich als Betriebsausgaben abziehbar. Sie gelten nicht als durchlaufende Posten. Für Geschäftsführerentgelte fallen zudem DB, DZ und Kommunalsteuer an.
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