ECA-Monat

Arbeitszimmer trotz Lagerung privater Gegenstände

Aufwendungen für einen als Arbeitszimmer genutzten Raum können auch dann als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn in einem solchen Raum einzelne private Gegenstände gelagert werden.

Aufwendungen für einen als Arbeitszimmer genutzten Raum können auch dann als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn in einem solchen Raum einzelne private Gegenstände gelagert werden.

Rechtslage und Fragestellung
Kosten für ein Arbeitszimmer sind nur abzugsfähig, wenn es der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit ist. Es muss Wohn- oder Büroraumcharakter haben.

Sachverhalt und Beurteilung des Finanzamtes
Das Finanzamt erkannte Aufwendungen für ein Arbeitszimmer nicht an, da es als Lagerraum genutzt wurde und den Charakter eines Wohnzimmers hatte.

Rechtsansicht von BFG und VwGH
Das Bundesfinanzgericht änderte den Einkommensteuerbescheid zugunsten des Steuerpflichtigen, da sein Arbeitszimmer nahezu ausschließlich beruflich genutzt wurde. Der VwGH bestätigte diese Entscheidung. Zukünftig wird die Behörde die Anerkennung von Arbeitszimmeraufwendungen nicht mehr allein wegen der Lagerung privater Gegenstände verweigern können. Es wird empfohlen, mit einem ECA-Berater zu klären, ob die gelagerten Gegenstände Zweifel an der beruflichen Nutzung aufkommen lassen könnten.

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