ECA-Monat

Änderungen durch das Progressionsabgeltungsgesetz 2025

Das Progressionsabgeltungsgesetz 2025 bringt eine Inflationsanpassung und steuerliche Entlastungen.

Die kalte Progression wurde gestoppt, da Steuerstufen nun jährlich an die Inflation angepasst werden. Kollektivvertragserhöhungen kommen dadurch fast vollständig den Beschäftigten zugute. Die Maßnahmen gelten ab der Veranlagung 2025.

Tarifstufen automatisch angepasst

Die Abschaffung der kalten Progression seit 1.1.2023 erfolgt durch jährliche Anpassungen der Einkommensteuertarifstufen um zwei Drittel der Inflationsrate, während ein Drittel für spezielle Maßnahmen genutzt wird. Für 2025 werden die Tarifstufen um 3,33% erhöht. Das Progressionsabgeltungsgesetz 2025 hebt Absetzbeträge und Pauschalen an, darunter Taggeld (EUR 30,00), Nachtgeld (EUR 17,00) und Kilometergeld (EUR 0,50). Die Umsatzsteuerbefreiung für Kleinunternehmer wird auf eine Bruttogrenze von EUR 55.000,00 harmonisiert.

Für weitere Fragen zu den Änderungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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