Änderungen bei Rückforderungsansprüchen von Corona-Förderungen
Beschwerden gegen diese Bescheide sind im Instanzenzug beim Bundesfinanzgericht und den Gerichtshöfen öffentlichen Rechts möglich.
Verbesserung des Rechtsschutzes
Die neuen verfahrensrechtlichen Änderungen stärken den Rechtsschutz, da Rückforderungen nun hoheitlich per Bescheid erfolgen. Dies ermöglicht erweiterte Rechtsmittel gegen Entscheidungen, was die Überprüfung der Auslegung der Förderkriterien erleichtert – im Gegensatz zu den bisherigen privatrechtlichen Rückforderungsverfahren.
Fazit:
Für eine abweichende Berechnung des Grundanteils zur Abschreibung, anders als im Einkommensteuergesetz und der Grundanteilverordnung festgelegt, ist ein gültiger Nachweis durch ein entsprechendes Gutachten erforderlich.
Für weitere Fragen zu den Änderungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Weitere News zum Wirtschafts- und Steuerrecht finden Sie im aktuellen ECA Monat.