Das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 schafft einen neuen Tatbestand der Abgabenhinterziehung:
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Das BFG befasste sich mit der ertragsteuerlichen und bilanziellen Behandlung von Gutscheinen und Bonuspunkten.
Seit 1.1.2026 gelten neue steuerliche Begünstigungen für Mehrarbeit:
Die steuerliche Behandlung von Kfz im Unternehmen richtet sich nach dem betrieblichen Nutzungsanteil und einer lückenlosen Fahrtdokumentation.
Ab 1.7.2026 sinkt die Umsatzsteuer auf ausgewählte Grundnahrungsmittel in Österreich von 10 % auf 4,9 %.
Ab 2026 bestehen bei vermieteten Grundstücken Wahlrechte für die Abschreibungsbasis, die auch spätere Veräußerungen beeinflussen können.
Seit 1.1.2026 gelten neue Regeln für freie Dienstnehmer:
Gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Körperschaften sowie Kirchen und Religionsgesellschaften müssen Freiwilligenpauschalen aufzeichnen und melden.
Der EuGH entschied im Mai 2025 zur Umsatzsteuer bei Verlustausgleichszahlungen:
In der Praxis stellt sich häufig die Frage, wie Kosten umsatzsteuerlich weiterzuverrechnen sind.
Das Bundesfinanzgericht bestätigte, dass der Grundanteil bei vermieteten Eigentumswohnungen nicht zwingend pauschal mit 20 % anzusetzen ist, wenn tatsächliche Verhältnisse abweichen.
Im Baubereich wird die Auftraggeberhaftung bei Arbeitskräfteüberlassung ausgeweitet:
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