ECA-Monat

Kleinunternehmer­pauschalierung

Gewinn pauschal ermitteln.

Kleinunternehmer können seit der Veranlagung 2020 ihren Gewinn pauschal ermitteln, auch bei umsatzsteuerfreien Leistungen, die nicht durch die Kleinunternehmerregelung befreit sind. Das Abgabenänderungsgesetz 2023 verbesserte die Gesetzeslage. Es wurde klargestellt, dass die Kleinunternehmerpauschalierung auch greift, wenn eine speziellere unechte Umsatzsteuerbefreiung vorliegt, die die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerbefreiung ausschließt.

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